Die Obhutspflicht, aka das Warenvernichtungsgesetz, aka das Retourengesetz

Artikel vom Apr. 2020

Der Gesetzesentwurf vom 12.02.2020 zur Aktualisierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Obhutspflicht, sodass funktionstüchtige Ware in Zukunft nicht mehr aus Kostengründen vernichtet werden darf. Bei den Unternehmen löst allein der Entwurf bereits die Suche nach Lösungen und damit nach neuen Geschäftsmodellen aus.

Die Regierung möchte eine sogenannte Obhutspflicht für den Umgang mit Retouren und nicht verkaufter Neuware einführen. Dadurch soll die Vernichtung von Produkten durch Händler verringert und die Menge an Warenspenden erhöht werden. Doch noch bevor das Gesetz verabschiedet ist, stellen sich die Unternehmen bereits auf ihre neuen Pflichten ein und bringen eine Reihe von lösungsorientierten Geschäftsmodellen an den Start.

Welchen Missstand soll das Gesetz auflösen?

Wir Kunden sind ziemlich begehrt, und so versuchen Online-Händler, uns nicht nur mit vielen Rabatten und Sonderaktionen zu locken, sondern auch durch ein Plus an Serviceleistungen. Spätestens seit Zalando vor elf Jahren den kostenlosen Versand und die 100 Tage kostenlose Retoure in den Markt eingeführt hat, bestellen wir uns Auswahloptionen nach Hause. Mittlerweile wird jedes sechste Paket als Retoure wieder zurückgeschickt.

Quelle: Tagesschau


In Deutschland gehen 280 Mio. Pakete, also ca. 487 Mio. Artikel pro Jahr, zurück. Davon werden laut der Universität Bamberg ca. 3,9 % entsorgt (ca. 19,5 Mio. Artikel) und nur 0,9 % (ca. 4,4 Mio. Artikel) gespendet.

Trotz der niedrig klingenden Prozentzahl an Retouren ist dies laut Regierung und Organisationen wie Greenpeace eine Ressourcenverschwendung und widerspricht unserem derzeitigen Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Online-Händler ihrerseits kämpfen, um die Retourenquoten zu senken: bessere Beschreibungen, detaillierte Bilder, genauere Maße. Aber trotz vieler Faktoren, die schiefgehen können, bleibt am Ende oft der verwöhnte Kunde das Problem. Retournierte Artikel können im Handling – Prüfung bei Wareneingang und Rücksortierung – mehr kosten, als sie wert sind. Manche Händler beziffern dies im Schnitt mit bis zu 15 Euro. Kein Wunder, dass das eine oder andere Teil voll funktionsfähig in der Entsorgung landet. Deswegen spricht man im Volksmund auch vom Retourenvernichtungsgesetz.

Natürlich passiert es auch, dass Einkäufer oder Produktmanager nicht den Kundengeschmack treffen. Manchmal ist das Wetter nicht wie erwartet, oder andere Faktoren führen dazu, dass saisonale Produkte als Ladenhüter in den Regalen liegen bleiben. Diese Produkte verursachen allein durch ihre Lagerung Kosten, die ein Unternehmen decken muss. Übersteigen die verursachten Kosten den Wert des Produktes, landet auch dieser „tote“ Lagerbestand manchmal in der Entsorgung. Deswegen spricht man manchmal auch vom Warenvernichtungsgesetz.

Ja, auch ich habe schon Dinge in die Entsorgung geschickt, da die Lieferkosten zu einem Lager zu teuer waren.

Wegen solcher Aussagen und Praktiken will die Regierung jetzt das KrWG nachbessern.

Die angestrebte Lösung der Regierung

Umweltministerin Svenja Schulze will verhindern, dass eigentlich noch intakte, hochwertige Waren – vor allem im Onlinehandel – vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen oder weil Wegwerfen günstiger ist, als den zurückgesandten Artikel wieder neu anzubieten. Deswegen will sie das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verschärfen und eine „Obhutspflicht“ integrieren, die dieses Problem adressiert. Im Februar 2020 legte sie daher einen neuen Gesetzesentwurf vor, der mit konkreten Verordnungen dafür sorgen soll, dass Warenvernichtung eliminiert oder zumindest vermindert wird.

Derzeit ist das Ausmaß der Retouren- und Warenvernichtung nicht genau bekannt, weshalb der Gesetzentwurf auch vorsieht, Händler zur Offenlegung zu verpflichten, inwiefern sie Ware vernichten. Pläne, wie man das überprüfen kann, gibt es jedoch nicht. Der Gesetzesentwurf sieht lediglich eine Selbstdeklaration der Händler vor.

Da das Gesetz noch keine klaren Verordnungsvorschläge enthält, laufen die Diskussionen über die konkrete Ausgestaltung der Obhutspflicht derzeit auf Hochtouren. Für einige Inhalte, wie die Maßnahme, dass Ware als Sachspende umsatzsteuerfrei weitergegeben werden kann, will sich die Ministerin persönlich einsetzen. Damit sollen mehr Organisationen Spenden erhalten können, ohne dass es zu finanziellen Nachteilen für die Unternehmen kommt. Hier sieht die Ministerin z. B. Sozialkaufhäuser und andere Einrichtungen im Fokus.

Gibt es nicht schon ein Retourengesetz?

Ja, das gibt es, aber es ist nicht Teil des KrWG. Es regelt grundsätzlich den Umgang und die Rechte bei Rücksendungen zwischen Kunden und Händlern, greift aber nicht weiter. Mit der nun geplanten Gesetzesänderung soll die Obhutspflicht einen neuen Umgang mit Retouren beim Händler erzwingen.

Wie geht es jetzt in der Diskussion um die Obhutspflicht weiter?

Auch wenn der Gesetzesentwurf hart umstritten ist und sich noch mitten in der Entstehung befindet – nach Prognosen wird er nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet –, bereiten sich die Unternehmen bereits auf das kommende Gesetz vor. Während die Regierung auf mehr Spenden und veränderten Service hofft, sitzen in vielen Unternehmen bereits Projektteams zusammen und entwickeln neue Geschäftskonzepte, um mit Retouren, Überhängen oder Restposten zusätzlichen Umsatz zu generieren. Dazu gehören unter anderem Miet-Commerce-Unternehmen wie die Relenda GmbH und ReCommerce-Unternehmen wie Rebuy, aber auch Unternehmen aus dem karitativen Bereich wie TEXAID.

Unternehmen wie Zalando (Zalando Pre-Owned) und Amazon (Amazon Warehouse) bauen eigene Geschäftssegmente auf oder aus, über die sie diese Produkte „wie neu“ weiterverkaufen können.

Bis die Diskussion über das Gesetz beendet ist und es verabschiedet wurde, ist es vielleicht gar nicht mehr nötig. Neue Geschäftsmodelle für die Ware, deren Vernichtung zu dem Gesetzesentwurf geführt hat, könnten bis dahin bereits profitabel sein.

Was lernen wir daraus?

Der Gesetzesentwurf ist ein Resultat sowohl aus dem Verhalten der Händler als auch aus dem Verhalten ihrer Kunden. Unser Einkaufsverhalten trägt dazu bei, dass solche Gesetze notwendig werden. Gesetze bezwecken eine Verhaltensänderung bei den betroffenen Parteien, können aber nicht voraussehen, in welche Richtung sich dieses Verhalten entwickelt. An diesem Beispiel sehen wir sehr schön, wie allein die Ankündigung eines Gesetzes die Entwicklung neuer Geschäftskonzepte befeuert. Ob diese letztlich in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung gehen, lässt sich noch nicht absehen. Das beabsichtigte Ziel wird jedoch wahrscheinlich erreicht: Intakte Waren werden künftig weniger vernichtet.